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A–Z

Glossar

Werkstudent, Mindestlohn, Bafög — alle Begriffe kurz erklärt.

A

Arbeitsvertrag

Schriftliches Dokument zwischen dir und Arbeitgeber. Sollte Stunden, Lohn, Aufgaben, Probezeit, Kündigungsfristen enthalten.

B

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz. Geld vom Staat für Studis aus einkommensschwächeren Familien.

D

Duales Studium

Studienmodell, bei dem Hochschulstudium und Berufstätigkeit im Unternehmen kombiniert werden.

E

Einkommensteuererklärung

Jährliche Aufstellung deiner Einnahmen + Abzüge ans Finanzamt. Lohnt sich für Studis fast immer (Steuerrückzahlung).

K

Kindergeld

Bis zum 25. Geburtstag bekommen Eltern für ihre studierenden Kinder Kindergeld — unabhängig vom Einkommen des Studis.

Krankenkasse

Bis 25 Jahre familienversichert (wenn Eltern gesetzlich), danach studentische Pflichtversicherung (~120€/Monat).

Kündigungsfrist

Zeit zwischen Kündigung und tatsächlichem Ausscheiden. Standard: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

L

Lohnabrechnung

Monatliche Übersicht über Brutto, Abzüge und Netto. Solltest du jeden Monat aufbewahren.

Lohnsteuer

Vom Bruttolohn einbehaltene Steuer. Bei Studis oft 0€, weil Grundfreibetrag (12.084€/Jahr) nicht überschritten wird.

M

Midijob

Beschäftigung im Übergangsbereich von 538,01€ bis 2.000€/Monat. Reduzierte SV-Beiträge.

Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestbruttolohn pro Stunde. Stand 2026: 12,82€/h. Gilt auch für Studentenjobs.

Minijob

Beschäftigungsverhältnis mit max. 538€/Monat (Stand 2026). Steuer- und sozialabgabenfrei für den Minijobber, pauschal von Arbeitgeber abgeführt.

P

Praktikum

Praktische Phase während oder nach dem Studium. Pflichtpraktika sind oft unbezahlt; freiwillige Praktika unterliegen Mindestlohn.

Probezeit

Erste Wochen oder Monate eines Jobs mit verkürzter Kündigungsfrist (oft 2 Wochen). Maximal 6 Monate.

R

Rentenversicherung

Werkstudenten zahlen Rentenversicherung (3,7% bei Minijob, 9,3% normal). Sammelt für später.

S

Steuer-ID

11-stellige Nummer vom Finanzamt. Brauchst du, um arbeiten zu dürfen.

U

Urlaubsanspruch

Bezahlter Erholungsurlaub. Mindestens 24 Werktage/Jahr bei 6-Tage-Woche, anteilig weniger bei Teilzeit.

W

Werkstudent

Wer als Studi während der Vorlesungszeit max. 20h/Woche arbeitet, gilt als Werkstudent. Vorteil: keine Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherungs-Beiträge.